Bei der Gemeinderatswahl besteht die Gelegenheit zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal des Wahlsprengels des ordentlichen Wohnsitzes. Es besteht auch die Möglichkeit, mittels Wahlkarte am Wahltag selbst die Stimme persönlich bei einer anderen Sprengelwahlbehörde oder bei einer besonderen Wahlbehörde derselben Gemeinde abzugeben oder die Stimme im Wege der Briefwahl (Post, Bote, Abgabe bei der Gemeinde) abzugeben. Diese Wahlkarte kann nur bei jener Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, beantragt werden.
Wählen mit Wahlkarte:
Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sein werden, können beim zuständigen Gemeindeamt formlos die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Die Inhaber einer Wahlkarte können ihre Stimme - persönlich in jedem Sprengel der ausstellenden Gemeinde oder - persönlich bei einer besonderen Wahlbehörde (für bettlägerige Personen usw.) oder - im Wege der Briefwahl für Wähler, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit verhindert sind abgeben.
Wie erhält man eine Wahlkarte?
Die Wahlkarte kann bis Mittwoch, 21. Jänner2015 schriftlich (Brief, Mail oder Fax;) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse zugesandt. Bis Freitag, 23. Jänner 2015, 12 Uhr, kann die Wahlkarte mündlich, bzw. schriftlich wenn eine persönliche Übergabe (Abholung) der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert.
Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden. Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.