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Ferialjob: NÖAAB informiert über Rechte und Pflichten

Rund 450 junge Menschen aus dem Bezirk arbeiten in den Ferien

Im Rahmen einer Ferientour  informiert NÖAAB-Teilbezirksobmann LAbg. René Lobner junge Ferial-Jobber über Rechte und Pflichten während ihrer Tätigkeit. „Die rauchenden Köpfe von heute sind die führenden Köpfe von morgen. Dafür braucht es neben dem Lernstoff auch Praxis, die rund 450 Jugendliche aus dem Bezirk Gänserndorf Jahr für Jahr sammeln. Mit unserer Informationsbroschüre geben wir einen Überblick über die wesentlichsten rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Regel gilt, dass Ferial-Arbeiter dieselben Rechte wie alle anderen Mitarbeiter auch haben“, informiert Lobner.
„Achtsam sollte man deshalb bei der Unterscheidung zwischen Ferial-Arbeit und Ferialpraktikum sein. Denn bei Praktikanten steht die Ausbildung im Vordergrund, dann hat man leider keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Lohn oder Urlaub. Sobald Praktikanten aber ein freiwilliges Taschengeld erhalten, gelten sie wieder als Dienstnehmer und sind vom Betrieb der Sozialversicherung zu melden. Ferialarbeiter gehen ein ganz normales Dienstverhältnis ein und haben dieselben arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche, wie alle anderen Arbeiter und Angestellten eines Betriebes“, so LAbg. René Lobner. Lobner rät zudem allen Ferial-Jobbern die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. „Wer zumindest für einen Monat über der Geringfügigkeitsgrenze von 376,26 Euro verdient, bekommt 10% der Sozialversicherungsbeiträge (max. 110 Euro) von der Steuer zurück und Pendler erhalten sogar zusätzlich einen Pendlerzuschlag“, erklärt Lobner. Der Folder steht auch online unter www.noeaab.at allen Interessierten zur Verfügung.

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